Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Fehler des Bauingenieurs bei Planung des Tragwerks (hier: Unterfangung der Giebelwand des Nachbargebäudes) - IWW
BGB § 280
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehler des Bauingenieurs bei Planung des Tragwerks (hier: Unterfangung der Giebelwand des Nachbargebäudes)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Ansprüche des Bauherrn wegen mangelhafter Planung der Unterfangung des Nachbargrundstücks - rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 633 Abs. 2 S. 1
Ansprüche des Bauherrn wegen mangelhafter Planung der Unterfangung des Nachbargrundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Planung einer Unterfangung: Ingenieur muss Fundamente untersuchen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planung einer Unterfangung: Ingenieur muss Fundamente genau untersuchen! (IBR 2018, 333)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2013 - 20 O 327/12
- OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14
- BGH, 02.08.2017 - VII ZR 208/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14
Die Planung eines Tragwerksplaners ist mangelhaft, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH NJW 2013, 2268 [BGH 15.05.2013 - VII ZR 257/11] ).Welche Beschaffenheit die Vertragsparteien vereinbart haben, ergibt die Auslegung des Vertrags; zur vereinbarten Beschaffenheit gehören alle Eigenschaften des Werks, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen (BGH NJW 2013, 2268 [BGH 15.05.2013 - VII ZR 257/11] ).
Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt vor, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck des Werks nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (BGH NJW 2013, 2268, 2269 [BGH 15.05.2013 - VII ZR 257/11] ).
- BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04
Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14
Denn einer Anschlussberufung bedarf es nicht, sofern der Berufungsbeklagte mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will (st. Rspr.; vgl. BGH, NJW-RR 2006, 669 [BGH 12.01.2006 - VII ZR 73/04] m.w.N.).Gleiches gilt, wenn in der Berufungsinstanz ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten Gegenstands wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand gefordert wird (§ 264 Nr. 3 ZPO); denn dann geht das Begehren des in erster Instanz erfolgreichen Klägers über den Antrag, die Berufung des Beklagten zurückzuweisen, nicht hinaus (BGH, NJW-RR 2006, 669, 669 f. [BGH 12.01.2006 - VII ZR 73/04] ).
- BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73
Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14
Soweit der einzelne Tatbestand einen von der Handlung (Unterlassung) verschiedenen Erfolg umfasst, gehört zur Fahrlässigkeit aber auch die Vorhersehbarkeit des Erfolgs (vgl. BGH NJW 1977, 763, 764 [BGH 05.11.1976 - V ZR 93/73] ).